Grundsätzlich stimmt unsere Schulgemeinscahft darüber ein, dass rauchen gesundheitsschädlich ist. Auch für Nichtraucher, die sich in der Nähe von Raucherinnen und Rauchern aufhalten müssen, trifft diese Gesundheitsgefährdung zu. Das betrifft alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter und insbesondere die jungen Schülerinnen und Schüler der Tews-Grundschule, die sich ebenfalls von und zu unserem Schulgelände bewegen.
Deshalb bitten wir alle Raucherinnen und Raucher (Hinweis: Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt!) um Rücksichtnahme, besonders in der Eingangs- und Arbeitsbereichen unserer Schule:
- Eingangsbereich Haupteingang Beskidenstr. 1
- Eingangsbereich Tews-Schule bei der Cafeteria, Wasgenstrasse
- Bereich Wasgenstrasse direkt vor dem Schulgelände allgemein, da dort die Arbeitsbereiche der Tews-Schule angesiedelt sind.
Hier ist ein großer Abstand (siehe Hinweise unten) einzuhalten, um eine Gefährdung auszuschliessen.
Das Hinterlassen von Zugarettenkippen auf Straßen oder Wegen ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Umweltproblem! Ein bewusster Umgang mit diesen Giftstoffen ist nur möglich unter Beachtung von
- Abstand halten zu Nichtraucherinnen und -rauchern
- Entsorgung der Zigaretten in vorgesehene Behälter. Diese großen Aschenbecher sind meist deutlich durch die orangenfarbige Bemalung der BSR sichtbar. Ein dortiger Aufenthalt beim Inhallieren von Zigarettenduft verkürzt die Entsorgungszeit und schont die Umwelt.
Weitere Hinweise zum Umgang in unserer Schule finden sich in unserer Schulordnung.
Zusätzlich im Anhang noch das Informationsschreiben der Senatsverwaltung über Rauchverbot in Schulen.
Anhang | Größe |
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Infoschreiben SenBJW | 348.74 KB |