Leistungsbewertung

Die Beurteilung und Bewertung von Schülerleistungen ist eine der zentralen im Schulgesetz für Berlin beschriebenen Aufgaben der Lehrkräfte.

Diese ist an eine Vielzahl von Kriterien gebunden, die sich aus dem Rahmenlehrplan und den Verwaltungsvorschriften ergeben. Zu berücksichten sind dabei sowohl klar definierte und faktisch bestimmbare Leistungskriterien als auch weniger leicht darzulegende individuelle Entwicklungsschritte, Vergleichsaspekte und pädagogische Gesichtspunkte. 

Im Anhang finden Sie unsere Broschüre "Grundsätze der Leistungsbewertung", mit der wir - Lehrkräfte und Schulleitung - einen Beitrag zur Transparenz und Information leisten möchten.

Andererseits muss aber auch verstanden werden, dass die Anforderungen an eine gerechte, individuelle, differenzierte und zeitgemäße Leistungsbewertung keinem schematischen Vorgehen entsprechen kann. Die Leistungsbewertung unterliegt einem ständigen Prozess, der die gesamte Lernentwicklung der Schülerin / des Schülers ganzheitlich erfasst und reflektiert. Damit schließt Leistungsbewertung die individuelle Eigenverantwortung, die Leistungsbereitschaft und die Lernmotivation ald Bedingung für erfolgreiches Lernen ein.